Gerade bei Neueinstellungen stellt sich der Unternehmer immer die Frage, ob der neue Mitarbeiter alle Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit mitbringt. Insbesondere in sensiblen Bereichen kann es wichtig sein, die Vorgeschichte der potentiellen, neuen Mitarbeiter genau zu überprüfen.

Gefahrenpotential falsche Angaben zum Ausbildungsstand

Häufig machen die potentiellen Mitarbeiter falsche Angaben zur Berufsausbildung und Berufserfahrung. Immer öfter hört man von Fällen, in denen ein „falscher“ Oberarzt seit Jahren Operationen durchgeführt hat oder ein „falscher“ Architekt ohne fachliche Ausbildung die höchsten Gebäude errichtet hat. In solchen Fällen liegt für Arbeitgeber natürlich eine große Gefahr. Schadensersatzklagen haben natürlich in diesem Fall besonders gute Aussichten auf Erfolg und können den Arbeitgeber an den Rand des Ruins führen. Die zu erwartenden Strafen für den Mitarbeiter sind zwar gerechtfertigt hoch, doch entbindet dies Sie als Arbeitgeber nicht von der Haftung.

Liest man über solche Fälle, so fragt sich mancher, wie es überhaupt möglich ist, dass die Mitarbeiter über längere Zeit nicht aufgefallen sind. Die Öffentlichkeit reagiert natürlich empört. Schließlich fragt sich jeder, ob er nicht von den Tätigkeiten des jeweiligen Mitarbeiters betroffen war. Die Behandlung durch einen „falschen“ Arzt kann lebensgefährlich sein. Und ein Haus vom „falschen“ Architekten – wer möchte das schon sein eigen nennen?

Suche nach dem Schuldigen – der Personalchef

Der Personalchef, der den Mitarbeiter eingestellt hat, wird natürlich erst einmal als Buhmann hingestellt. Wie konnte dieser geschulte Mensch sich von einem betrügerischen Bewerber einwickeln lassen? Seien Sie sicher, es kann jedem Verantwortlichen passieren, da die Bewerber mit geschickt gefälschten Unterlagen aufwarten. Diese Fälschung könnte ein Personalchef erkennen, muss er aber nicht. Viele Fälschungen sind einfach so gut, dass es für den Betrachter keine Garantie gibt, einen Betrug zu erkennen. Im Firmenalltag kann es also immer dazu kommen, dass Mitarbeiter eingestellt werden, die gefälschte Zeugnisse, ein falsches Geburtsdatum oder eine nicht ganz ehrliche Vita vorlegen. Nicht immer handelt es sich natürlich um so drastische Fälle wie in den genannten Beispielen.

Geschummelt bei den Daten – immer ein schlechterer Mitarbeiter?

Selbst wenn die Angaben des Bewerbers nicht ganz stimmen, so muss ein Personalchef nicht unbedingt davon ausgehen, dass der Mitarbeiter seine Tätigkeit schlechter erledigt als ein anderer. Vermutlich kann der Mitarbeiter den Arbeitsbereich durchaus ausfüllen, sofern es sich nicht um eine niveauvolle Tätigkeit handelt, die eine besondere Ausbildung notwendig macht. Allerdings sollte immer geklärt werden, warum der potentielle Mitarbeiter den Arbeitgeber beschwindelt. Der Grund für die Verschleierung der persönlichen Identität kann störend auf eine Zusammenarbeit einwirken. Schließlich weist eine Fälschung darauf hin, dass der Mitarbeiter es mit der Wahrheit nicht genau nimmt. Für eine Vertrauensstellung im Unternehmen keine besonders gute Basis.

Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

Das Vertrauensverhältnis wird in Fällen, in denen der Arbeitgeber hinter den Schwindel kommt, in jedem Fall empfindlich gestört, ganz gleich, ob der Mitarbeiter eine eventuelle Vorstrafe oder private Unterhaltsangelegenheiten verschwiegen hat. Im Endeffekt stellt dieser Mitarbeiter ein Risiko für das Unternehmen dar. Schließlich muss sich der Arbeitgeber auf jedes Mitglied im Betrieb verlassen können, da häufig sensible Daten oder hochwertige Betriebsmittel an den Mitarbeiter weitergegeben werden müssen.

Ein unehrlicher Mitarbeiter kann den betrieblichen Ablauf empfindlich stören und zu einer Verschlechterung des Betriebsklimas führen, sollten andere Mitarbeiter hinter das Geheimnis kommen. Zudem geht eine große Gefahr für betriebsfremde Personen von einem solchen Mitarbeiter aus. Ein „falscher“ Arzt kann einem Krankenhaus Millionenklagen wegen Ärztepfusch bescheren und zwar zu Recht. Regressansprüche an das Architektenbüro des „falschen“ Architekten sind auch nicht von schlechten Eltern. Branchenunabhängig könnte jedes Unternehmen enorme Schäden erleiden, wenn ein Mitarbeiter keine entsprechende Ausbildung für seine Tätigkeit hat. Nicht nur finanzielle Einbußen durch Schadensersatzforderungen sondern auch Reputationsschäden können die Folge sein. Dies möchte kein Personalchef verantworten müssen.

Vertrauen ist gut – Kontrolle noch besser

Die LB Detektei hält es für ratsam, eine Personalüberprüfung durchzuführen, bevor ein Mitarbeiter für einen sensiblen Bereich eingestellt wird. Routinemäßig können die Detektive die berufliche Vorgeschichte von Bewerbern überprüfen und feststellen, ob vorgewiesene Abschlüsse wie Studium oder Berufsausbildung auch tatsächlich erlangt wurden. Natürlich haben Wirtschaftsdetektive ganz andere Möglichkeiten, als jeder durchschnittliche Personalchef.

Eine Personalprüfung kann selbstverständlich auch nach einer Einstellung oder bei langjährigen Mitarbeitern noch durchgeführt werden. Die Notwendigkeit einer detaillierten Personalüberprüfung kann im Rahmen der Mitarbeiterüberwachung ergeben. Je nach Einzelfall und Anforderungen Ihrerseits können die Detektive am Einsatzort Ingolstadt* und dem bundesweiten Netzwerk der LB Detektei auch schwer nachvollziehbare Vorgeschichten überprüfen.

Die Ergebnisse einer von der LB Detektei durchgeführten Personalüberprüfung kann eine strafrechtlich relevante Situation entstehen. Nicht jeder Mitarbeiter entwickelt sich zwar zum gefährlichen „Schläfer“, auch wenn er falsche Daten angegeben hat. Doch schleusen sich auf diese Weise natürlich auch Spione in Ihr Unternehmen ein. Im Verdachtsfall ist eine Kontrolle angesagt, um Werksspionage im Keim zu ersticken. Eine Personalüberprüfung durch die LB Detektei läuft natürlich unter strengster Diskretion und Geheimhaltung ab, so dass die ehrlichen Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen nicht davon verunsichert werden.

Hinweis-Ingolstadt